Neue Telefonfunktion bei WhatsApp: Gespräche werden mitgeschnitten

29. April 2015
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WhatsApp macht erneut aufgrund seiner Sicherheitslücken auf sich aufmerksam. Wie durch ein Technikblog festgestellt wurde, zeichnet WhatsApp jedes über die Android-Version 2.12.45 geführte Telefonat auf und speichert dieses auf dem Gerät ab. Über datenschutzrechtliche Aspekte hinaus liegt dabei auch ein Verstoß gegen ein Strafgesetz vor.

Seit Ende März 2015 bietet WhatsApp die neue Funktion an, neben dem Verschicken von Textnachrichten, Bildern, Videos und Sprachmitteilungen, auch Telefonate mit anderen WhatsApp-Nutzern zu führen. Wie jedoch ein Technikblog herausgefunden haben will, zeichnet WhatsApp jedes über die Android-Version 2.12.45 geführte Telefonat auf und speichert dieses im Gerät ab.
WhatsApp wird weltweit von mehr als 800 Millionen Menschen genutzt und ist damit einer der größten Kurznachrichtendienste der Welt. Aufgrund seines fragwürdigen Datenschutzes gelangte die App schon mehrmals in die Schlagzeilen, so auch, weil die über den Kurznachrichtendienst verschickten Nachrichten ganz einfach abgefangen und mitgelesen werden können.
Das Mitschneiden und Abspeichern des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“ ohne das Wissen der Gesprächspartner ist in Deutschland außerdem gemäß § 201 StGB strafbar. Das Strafgesetzbuch besagt in § 201: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt […].“ Auch der Versuch ist demnach strafbar.
Nach Angaben eines WhatsApp-Sprechers sei die fragliche Version lediglich für interne Zwecke bestimmt gewesen. Wie diese inoffizielle Version in Umlauf geraten ist, sei unbekannt. Wer diesem Problem entgehen möchte, solle sich die neueste Version der App (2.12.61) herunterladen.

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