Europäische Datenschutz-Grundverordnung könnte Kleinunternehmen unverhältnismäßig belasten

05. Mai 2015
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Mann im Anzug der mit dem Finger auf einen grünen Haken deutet neben dem das Wort 'Datenschutz' steht

Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union arbeiten derzeit an Vorschlägen für eine neue, europaweit gültige Verordnung zum Datenschutz. Das Statistische Bundesamt hat nun den Vorschlag des Rates, über den noch bis Juni verhandelt wird, untersucht. Nach Ansicht des Amtes sei mit Erlass der Verordnung mit sehr hohen zusätzlichen Kosten für europäische Unternehmer zu rechnen.

Laut Schätzung des Bundesamtes, würden Betriebe besonders im ersten Jahr mit rund 1,5 Milliarden Euro stark belastet, wenn sie die Anforderungen der Verordnung umsetzen wollen. Doch auch in den Folgejahren würden sich die Kosten auf circa 1 Milliarde Euro belaufen. Was Big-Data-Unternehmen wie Facebook in Anbetracht ihres Jahresumsatzes gut verschmerzen können, könnte für Kleinunternehmen die Insolvenz bedeuten, wenn die Verordnung, wie bisher geplant, bei den Informationspflichten nicht zwischen verschieden großen Betrieben unterscheidet. Die Bundesregierung hat sich deshalb das Ziel gesetzt, Ausnahmen für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern zu erwirken. Inwiefern dieses Vorhaben Erfolg haben wird, muss aber abgewartet werden.

Seit 1995 richtet sich Datenschutz in Europa nach einer Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten jeweils verschieden umgesetzt werden kann. Dies führt dazu, dass der Schutz von Land zu Land verschieden stark ausgeprägt ist, was wiederum zur Folge hat, dass Unternehmen den niedrigen Datenschutz in bestimmten Ländern zu ihrem Vorteil ausnutzen. Dies soll sich mit der Grundverordnung ändern. Außerdem spricht die Verordnung dem Bürger ein umfassenderes Recht als bisher auf Herausgabe der über ihn erhobenen Daten zu.

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