Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens
Die Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG im Einzelnen
Rechtsanwalt Stefan Jönsson gibt in dem Abmahnschreiben an, dass unser Mandant sich im Rahmen seines Online-Shops in mehreren Punkten wettbewerbswidrig verhalten haben soll. Ihm wird vorgeworfen, Biozidprodukte zu vertreiben, ohne gem. Art. 72 Abs. 1 der Biozid-Verordnung den Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“. Zudem soll unser Mandant Letztverbrauchern gewerbsmäßig Produkte nach Gewicht bzw. Volumen anbieten, ohne die nach § 2 der Preisangabenverordnung erforderlichen Grundpreis anzugeben. In diesen vermeintlichen Verstößen sieht die H.C.W. GmbH & Co. KG ein wettbewerbswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei dem Abmahnschreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt war. Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 865,- geltend gemacht, die Rechtsanwalt Stefan Jönsson aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 14.00,- berechnet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der H.C.W. GmbH & Co. KG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.