Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an TV-Folgen der Serie „iZOMBIE“ und „Mom“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent diverse Folgen der TV-Serie „iZOMBIE“ und „Mom“ weltweit anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung der TV-Folgen zu sehen. Dadurch seien die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt, da sie Inhaberin der ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte an den TV-Folgen sei.
Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 1.500.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 281,30, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 1.781,30 bezahlen. Die Rechtsverfolgungskosten berechnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dabei aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 2.500.-.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.