Abmahnung der ConVet GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Hübsch & Weil wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

14. August 2015
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Die Rechtsanwälte Hübsch & Weil mahnen im Namen der ConVet GmbH & Co. KG einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen im Rahmen eines Internetauftritts nicht zugelassene Produkte zu vertreiben.

Die Abmahnung der ConVet GmbH & Co. KG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen eines Onlineshops ein Wurmschutzmittel für Tiere vertreibe, ohne eine entsprechende Zulassung für dieses Produkt zu besitzen. Die Notwendigkeit der Zulassung ergebe sich daraus, dass es sich bei dem Wurmschutzmittel um ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) handle und Arzneimittel grundsätzlich vor ihrer Bereitstellung und Verwendung zugelassen werden müssen. Demzufolge sei in dem Anbieten von angeblich nicht zugelassener Wurmschutzmittel ein wettbewerbswidriges Handeln und ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr.11, 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1 UWG i.V.m. § 21 AMG zu sehen.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar haben die Rechtsanwälte Hübsch & Weil dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll unser Mandant Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.358,86.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der ConVet GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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