Abmahnung der StockFood GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an geschütztem Bildmaterial
Die Abmahnung der StockFood GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Unterseite eines Onlinewerbeportals, für deren Inhalte er verantwortlich sein soll, Bildmaterial verwende, ohne hierfür eine entsprechende Berechtigung zu besitzen. In dieser vermeintlich unerlaubten Verwendung sei eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG zu sehen, was wiederum die Rechte der StockFood GmbH verletze, denn diese sei – so wird zumindest angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des besagten Bildmaterials geltend zu machen.
Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei die Rechtsanwälte dem Abmahnschreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll unser Mandant Auskunft über den Zeitpunkt erteilen, zu dem das genannte Bildmaterial in die gegenständliche Internetseite eingebunden bzw. von dieser entfernt wurde sowie über die Herkunft des angeblich von unserem Mandanten vervielfältigten und öffentlich zugänglich gemachten Bildmaterials der StockFood GmbH. Anhand dieser Angaben wollen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dann die konkrete Schadensersatzforderung beziffern.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der StockFood GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.