Vertragsstrafe der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson wegen Verstoßes gegen Unterlassungserklärung

04. November 2015
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Rechtsanwalt Stefan Jönsson macht im Namen der H.C.W. GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe gegen unseren Mandanten geltend. Dieser soll sich nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin in mehreren Punkten wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Vertragsstrafe der H.C.W. GmbH & Co. KG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen sich im Rahmen seines Onlineshops auch nach der angeblichen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der damit verbundenen Erklärung, wettbewerbswidriges Verhalten in einigen Punkten künftig zu unterlassen, weiterhin wettbewerbswidrig verhalten zu haben. Konkret soll unser Mandant Vorgaben nach der Biozid-Verordnung, CLP-Verordnung, Textilkennzeichnungsverordnung, Preisangabenverordnung und nach dem Heilmittelwerbegesetz auch nach einer gebilligten Umsetzungsfrist nicht richtig umgesetzt/realisiert haben. Zudem soll er Verstöße hinsichtlich der TÜV-Zertifikate nicht beseitigt haben.

Infolgedessen hält Rechtsanwalt Stefan Jönsson für jeden der angeblich zahlreichen Verstöße eine Vertragsstrafen-Zahlung i.H.v. EUR 5.000,-, insgesamt einen Betrag i.H.v. EUR 30.000,- seitens unseres Mandanten für angemessen. Zudem fordert er ihn dazu auf, die Verstöße abzustellen. Andernfalls werde er weitere Vertragsstrafen im Namen der H.C.W. GmbH & Co. KG geltend machen.

Was fällt auf an der Abmahnung des Rechtsanwalts Stefan Jönsson?

Auffallend ist, dass die Annahme der abgegebenen modifizierten Unterlassungserklärung exakt einen Werktag nach Ablauf der in dieser enthaltenen Aufbrauchsfrist erfolgte und die Geltendmachung der Vertragsstrafe sodann noch am gleichen Tag erfolgte.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Vertragsstrafen der H.C.W. GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jede geltend gemachte Vertragsstrafe einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wird gehen Sie selbst vielleicht eine solche Vertragsstrafe geltend gemacht? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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