Abmahnung der Flughafen München GmbH durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verbrauchertäuschung durch irreführende und unlautere Werbung
Die Abmahnung der Flughafen München GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner Homepage zu Unrecht mit der Werbeaussage geworben zu haben, dass er eine Alternative zu den teuren Parkplätzen am Flughafen wäre, und damit die Verbraucher getäuscht habe. Die angebotenen Außenstellplätze unseres Mandanten seien nämlich nicht ausnahmslos günstiger. Eine mögliche Preisersparnis hänge vielmehr unter anderem von der beabsichtigten Parkdauer ab. In Einzelfällen zahle der Verbraucher sogar einen höheren Preis als beim Konkurrenzangebot der Flughafen München GmbH. Zusammengefasst liege daher eine irreführende und unlautere Aussage unseres Mandanten vor.
Unser Mandant wird in Folge dessen aufgefordert eine strafbewehrende Unterlassungserklärung abzugeben, die irreführende und unlautere Werbung unverzüglich zu unterlassen, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.531,90 Euro zu übernehmen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Angelegenheit zu vermeiden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Flughafen München GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.