Abmahnung der Steigenberger Hotels AG durch die Spirit Legal LLP Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an „Steigenberger“

10. November 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Steigenberger Hotels AG, ausgesprochen durch die Spirit Legal LLP Rechtsanwälte, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, eingetragene Marken der Steigenberger Hotels AG sowie Unternehmenskennzeichen widerrechtlich verwendet und dadurch ihre Rechte verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Steigenberger Hotels AG im Einzelnen

Das Spirit Legal Anwaltshaus führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seines Suchmaschinenmarketings rechtsverletzende Werbetextanzeigen schalten würde, indem er für die Steigenberger Hotels AG geschützte Marken- und Kennzeichenrechte sowohl als das jeweilige Anzeige auslösende Keyword, als auch in den URLs dieser Anzeigen verwenden soll. Durch dieses Vorgehen vermittle unser Mandant eine angeblich tatsächlich nicht bestehende Verbindung zu dem Unternehmen, wodurch dieses ihre Markenrechte an der Wort- und Gemeinschaftsmarke „Steigenberger“ sowie des Unternehmenskennzeichens „Steigenberger Hotel Bad Neuenahr“ als verletzt ansehen.

Auf Grund dieser angeblichen Verletzung seitens unseres Mandanten wird er dazu aufgefordert, die Rechtsverletzung einzustellen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er für die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.183,-, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 50.000,- aufkommen. Darüber hinaus soll er seine angebliche Verpflichtung zum Schadensersatz anerkennen und auch Auskunft darüber erteilen, wie lange die Anzeige geschaltet war, wie oft diese angeklickt wurde, wie viele Geschäftsabschlüsse darüber geniert wurden und welchen Gewinn er dadurch erzielt hat.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Steigenberger Hotels AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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