Abmahnung der Blom Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner wegen Urheberrechtsverletzung an einem Luftbild

16. November 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einer Luftaufnahme geltend gemacht.

Die Abmahnung der Blom Deutschland GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Auftritts auf dem Immobilien-Portal ImmobilenScout24 widerrechtlich ein Luftbild verwendet zu haben, an dem die Blom Deutschland GmbH die ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehabe. Dies stelle eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung nach §§ 16, 19a UrhG dar. Unser Mandant sei als Anbieter des Angebots für die angebliche Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben werden Schadensersatz in Höhe von EUR 975,00.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 575,20.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000.- berechnet werden. Insgesamt wird daher ein Betrag in Höhe von EUR 1.550,20.- von unserem Mandanten gefordert.

 Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH

Bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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