Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA durch CMS Hasche Sigle wegen Wettbewerbsverstoßes und Markenrechtsverletzung aufgrund einer Domain

24. November 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der1. FC Köln GmbH & Co KGaA, ausgesprochen durch CMS Hasche Sigle, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, Marken-, Unternehmenskennzeichen- und Namensrechte zu verletzten sowie wettbewerbswidrig zu handeln.

Die Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA im Einzelnen

Unser Mandant ist Inhaber einer Domain, die eine bestimmte Zeichenfolge enthält. Er soll dadurch die Marken-, Unternehmenskennzeichen- und Namensrechte der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA verletzten, denn diese sei Inhaberin zahlreicher eingetragener Marken im In- und Ausland, mitunter auch Inhaberin der deutschen Marke mit der streitgegenständlichen Zeichenfolge. Unserem Mandanten wird weiter vorgeworfen, dem Verein die streitgegenständliche Domain für einen Betrag i.H.v. EUR 50.000,- verkaufen zu wollen. Sein Verhalten stelle deshalb auch eine gezielte Behinderung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 10 UWG und damit einen Wettbewerbsverstoß dar.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, wobei dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Zudem soll unser Mandant Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 1.531,90 bezahlen. Als alternatives Angebot bietet CMS Hasche Sigle unserem Mandanten an, von der Unterlassungserklärung sowie der Bezahlung der Anwaltskosten abzusehen und für die Kosten der Registrierung der Domain bis zu einem Maximal-Betrag i.H.v. EUR 2.000,- aufzukommen, sofern unser Mandant die Domain löschen lässt oder diese dem Verein überträgt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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