Online-Streitschlichtung: Neue Informationspflichten für Online-Händler
Auf dem Online-Portal soll künftig jeder Verbraucher innerhalb der europäischen Union ein entsprechendes Schlichtungsverfahren einleiten können. Des Weiteren werden umfassende rechtliche Informationen zum Abruf bereitgestellt. Verbraucher, welche die neugeschaffene Möglichkeit der Online-Streitschlichtung in Anspruch nehmen wollen, müssen sich allerdings noch ein wenig gedulden. Das Online-Portal soll erst ab 15. Februar 2016 freigeschaltet werden.
Damit befindet sich die EU-Kommission mit ihrer Leistung in Verzug. Diese hätte die Online-Plattform zur Streitschlichtung bis zum 09. Januar 2016 zur Verfügung stellen müssen. Trotz des verschobenen Starts der Website sind Betreiber von Onlineshops bereits jetzt in der Pflicht. Nach Art. 14 I der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 müssen Online-Händler mittels Verlinkung auf die neue Streitschlichtungs-Plattform der EU-Kommission verweisen. Dieser Link muss für den Verbraucher leicht zugänglich sein. Empfehlenswert ist daher die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in das Impressum oder die AGB.