US-Gericht: Affe hat kein Urheberrecht an weltberühmten Selfie

07. Januar 2016
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Affe, der mit einem Handy ein Selfie macht

Der Streit um das bekannte Selfie eines breit in die Kamera lächelnden Affenweibchens hat zumindest vorläufig ein Ende. Das Bundesgericht in Kalifornien entschied diese Woche, dass dem Schopfaffen kein Copyright an seinem Selbstporträt zustehe.

Der britische Fotograf David Slater hatte auf seiner Reise auf der indonesischen Insel Sulawesi seine Kamera für einen Moment aus den Augen gelassen, als der Affe Naruto Interesse daran fand und mit der Kamera ein Selfie von sich machte. Später veröffentlichte Slater das Bild des grinsenden Affen in einem Bildband. Das Affen-Selfie ging durch das Netz und wurde von vielen Websites veröffentlicht, ohne Slater zu vergüten, der sich als Urheber des Fotos ansah.

Im September letzten Jahres reichte die Tierschutzorganisation Peta im Namen des Affen vor einem US-Gericht eine Copyright-Klage gegen den Fotografen Slater ein. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, daher müsse der Affe zum Urheber seines Fotos erklärt werden, argumentierte Peta. Nach Angaben der Tierschutzorganisation sollten die Erlöse aus der Verwertung dem Affen und seiner Umgebung zugutekommen.

Der Bundesrichter in San Francisco erklärte in seiner Entscheidung, der US Congress und der Präsident könnten den Schutz von Gesetzen grundsätzlich auch auf Tiere ausweiten, vorliegend gebe es jedoch keinen Hinwies darauf, dass dies beim Urheberschutz der Fall sei. Dem Affen stehe somit kein Recht an dem Selfie zu.

Doch auch der Fotograf kann kein Urheberrecht für sich beanspruchen. Das US Copyright Office betonte im Jahr 2014, dass niemandem das Urheberrecht an Bildern zustünde, die durch die Natur, Tiere oder Pflanzen entstanden seien.

Im Wege einer nachgebesserten Klage könnte Peta allerdings weiter für das Urheberrecht des Affenweibchens kämpfen.

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