Online-Streitschlichtung: Neue Informationspflichten für Online-Händler

08. Januar 2016
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Richterhammer auf einem Tisch neben Laptop, Stift und Akte

Das neue Jahr beginnt für Betreiber wie Nutzer von Online-Shops mit einer wichtigen Neuerung:

Ab dem 09. Januar 2016 tritt die EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 europaweit in Kraft. Die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verpflichtet die EU-Kommission zur Einrichtung einer Online-Plattform, welche bei Problemen rund um den Online-Kauf eine außergerichtliche Streitschlichtung ermöglichen soll.

Auf dem Online-Portal soll künftig jeder Verbraucher innerhalb der europäischen Union ein entsprechendes Schlichtungsverfahren einleiten können. Des Weiteren werden umfassende rechtliche Informationen zum Abruf bereitgestellt. Verbraucher, welche die neugeschaffene Möglichkeit der Online-Streitschlichtung in Anspruch nehmen wollen, müssen sich allerdings noch ein wenig gedulden. Das Online-Portal soll erst ab 15. Februar 2016 freigeschaltet werden.

Damit befindet sich die EU-Kommission mit ihrer Leistung in Verzug. Diese hätte die Online-Plattform zur Streitschlichtung bis zum 09. Januar 2016 zur Verfügung stellen müssen. Trotz des verschobenen Starts der Website sind Betreiber von Onlineshops bereits jetzt in der Pflicht. Nach Art. 14 I der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 müssen Online-Händler mittels Verlinkung auf die neue Streitschlichtungs-Plattform der EU-Kommission verweisen. Dieser Link muss für den Verbraucher leicht zugänglich sein. Empfehlenswert ist daher die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in das Impressum oder die AGB.

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