Verbraucher dürfen Internetrouter künftig frei wählen
In Zukunft müssen sämtliche Netzanbieter die vollständigen Zugangsdaten unaufgefordert und kostenfrei an ihre Kunden herauszugeben. Dies gilt neben dem Abschluss von Neuverträgen auch für die Verlängerung von Altverträgen. Zwar darf dem Kunden weiterhin ein bestimmtes Gerät empfohlen oder zur Verfügung gestellt werden, eine Verpflichtung zur entsprechenden Nutzung besteht allerdings nicht mehr.
Verkündet wurde das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ bereits am 29. Januar 2016. Um den betroffenen Unternehmen administrative wie technische Umstellungsmaßnahmen zu ermöglichen, gewährt der Gesetzgeber jedoch eine sechsmonatige Übergangspflicht. Ab dem 01. August 2016 gilt die Routerfreiheit dann für alle Verbraucher.