Buchpreisbindung soll zukünftig auch für eBooks gelten
Das Buchpreisbindungsgesetz regelt zum Schutz des Kulturgutes Buch die Verpflichtung der Verlage, für den Verkauf von Büchern an Letztabnehmer einen Preis festzusetzen, und die Verpflichtung der Händler, beim Verkauf der Bücher an Letztabnehmer diesen festgesetzten Preis einzuhalten. Die gesetzliche Buchpreisbindung sorgt dafür, dass Bücher überall zu gleichen Preisen erhältlich sind, sowie eine flächendeckende Versorgung mit Büchern sichergestellt wird. Um einer Vielzahl von Autoren die Veröffentlichung ihrer Werke zu ermöglichen, sollen auch kleine und mittlere Verlage bestehen.
Aufgrund der Veränderungen des Marktumfeldes durch die digitalen Medien bedarf das Gesetz in Bezug auf elektronische Bücher einer Anpassung, die Rechtssicherheit schafft und Anreize für weitere innovative Entwicklungen in der Buchbranche setzt. Durch das zweite Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes, dessen Entwurf nun beschlossen wurde, soll die Erreichung des Gesetzeszwecks, der Erhalt eines breiten Buchangebots und Förderung einer Vielzahl von Verkaufsstellen, sichergestellt werden.
Um das Kulturgut Buch auch im digitalen Zeitalter zu schützen soll sich die Buchpreisbindung daher auch auf eBooks erstrecken. Gestreamte bzw. geliehene Titel, die also nicht zum dauerhaften Zugriff angeboten werden, sollen davon jedoch ausgenommen werden, was den Fortbestand von Leihmodellen und eBook-Flatrates sichert. Darüber hinaus gilt die Buchpreisbindung zukünftig auch für grenzüberschreitende Verkäufe an Letztabnehmer in Deutschland, unabhängig von Nationalität oder Niederlassungsort des jeweiligen Händlers.
Die Fortentwicklung der Buchpreisbindung dient der weiteren Stärkung der weltweit einzigartigen Titelvielfalt in Deutschland, jetzt auch im Bereich elektronischer Bücher.
Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundesrat und dem deutschen Bundestag zugeleitet.