Abmahnung der DGZ mbH durch die Dornkamp Rechtsanwälte wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens
Die Abmahnung der DGZ mbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Dornkamp Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant per Anruf und E-Mail versucht haben soll, eine Kundin der DGZ mbH zu akquirieren. Dies stelle wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 UWG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.501,19 geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert von EUR 30.000 berechnet werden.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen DGZ mbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.