50.000 € Ordnungsgeld gegen „Almased“
Das Unternehmen „Almased Wellness GmbH“ ist mit seinen Nahrungsergänzungsmitteln einer der Marktführer in Deutschland. Es verspricht die Möglichkeit abzunehmen und zwar mithilfe von Diät-Shakes. Als das Unternehmen auf seiner Homepage im Jahre 2015 mit konkreten Angaben zu Ausmaß und Dauer einer Gewichtsabnahme warb, wurde die Verbraucherzentrale Sachsen aktiv. Neben den unzulässigen Aussagen zum Abnehmerfolg, störten sich die Verbraucherschützer ferner an dem Versprechen, dass sich die Einnahme von „Almased“ positiv auf die Gesundheit auswirke und den Zustand von Krankheitswerten verbessere. Sie mahnte infolgedessen das Unternehmen wegen Verstößen gegen die Health-Claims-Verordnung ab und bekam in allen drei Instanzen recht. Damit war es der „Almased Wellness GmbH“ fortan untersagt, mit entsprechenden Angaben zu werben.
Trotz des rechtskräftigen Urteils aus dem Vorjahr warb das Unternehmen in diesem Jahr erneut mit den verbotenen Aussagen – wohl in der Hoffnung, es falle nicht auf. Jedoch wurden die sächsischen Verbraucherschützer auf den Verstoß aufmerksam und zogen abermals vor Gericht. Auch das LG Lüneburg hatte für das Verhalten kein Verständnis und verhängte gegen die „Almased Wellness GmbH“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 €. Michael Hummel, Justiziar der Verbraucherzentrale Sachsen, begrüßt die Entscheidung sehr, obgleich er für einen derart dreisten Verstoß auch durchaus eine höhere Strafe für angemessen gehalten hätte.