Abmahnung der Traumlicht GmbH durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel wegen unberechtigter Kennzeichenverwendung von „Dreamlight“

09. September 2015
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Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel mahnen im Namen der Traumlicht GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblich unberechtigter Kennzeichenverwendung der Gemeinschaftswort-/bildmarke „Dreamlight“ ab..

Die Abmahnung der Traumlicht GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel wird näher angeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops den Begriff „Dreamlights“ angeblich sowohl als eine Art Geschäftsbezeichnung als auch in Form einer Marke verwenden würde. Da die Traumlicht GmbH – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der Gemeinschaftswort-/bildmarke „Dreamlight“ sei, sehe sie in der für übereinstimmende Waren nahezu identischen Kennzeichnung, die sich lediglich durch das Plural „s“ vom Wortbestandteil der eingetragenen Marke unterscheidet, eine daraus resultierende markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr seitens unserer Mandantschaft.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, wobei die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll unser Mandant u.a. Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der mit „Dreamlights“ gekennzeichneten Kerzen erteilen, Lieferanten und Hersteller benennen, die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Kerzen auflisten sowie Angaben über Preise, Umsatz und Gewinn machen. Auch soll unser Mandant all jene Schäden ersetzen, die der Traumlicht GmbH durch sein Handeln entstanden sein sollen und angeblich noch entstehen werden. Die Höhe des Schadens wurde noch nicht beziffert. Lediglich für die Bezahlung der Rechtverfolgungskosten wurde der konkrete Betrag i.H.v. EUR 2.382,- genannt, den die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 125.000,- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Traumlicht GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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