Abmahnung der Firma BATCHFIELD STUDIO durch die K & E Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren Fotografien
Die Abmahnung der Firma BATCHFIELD STUDIO im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben führen die Rechtsanwälte K & E näher aus, dass unser Mandant angeblich Fotografien der Firma BATCHFIELD STUDIO über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen würde. Nach dem Ablauf einjähriger Lizenzrechte würden unserem Mandanten angeblich keine weiteren Nutzungsrechte mehr zustehen. Eine Zustimmung zur neuerlichen Verwendung der Fotografien seitens der Gegenseite sei unserem Mandanten angeblich nicht erteilt worden. Dennoch soll er die besagten Fotografien weiterhin nutzen. Darin sieht die Firma BATCHFIELD STUDIO die angeblich ihr allein zustehenden Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung besagter Fotografien als verletzt an.
Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzungen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darüber hinaus soll er für jede vermeintlich öffentlich zugänglichgemachte Fotografie Schadensersatz i.H.v. EUR 450,- leisten. Konkret wird in der Abmahnung die öffentliche Zugänglichmachung von insgesamt 18 Fotografien gerügt, womit ein Gesamtschadensersatzbetrag i.H.v. EUR 8.100,- zu begleichen wäre. Zudem werden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 1.973,90 geltend gemacht, die die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 100.00,- berechnen. Insgesamt soll unser Mandant demnach EUR 1.973,90 bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma BATCHFIELD STUDIO
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.