Abmahnung eines Musikportals durch die Rechtsanwälte Rasch für die Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung von „Lady Gaga – The Edge Of Glory“

01. April 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Universal Music GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Rasch, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, eine geschützte Tonaufnahme der Universal Music GmbH widerrechtlich verwertet und dadurch deren Rechte verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass unser Mandant als Betreiber eines Musikportals, angeblich trotz mehrmaliger Hinweise auf Rechtsverletzungen, nicht gegen einen Nutzer vorgegangen sei, so dass dieser eine Tonaufnahme öffentlich zugänglich machen konnte, die die Tonaufnahme „Lady Gaga – The Edge Of Glory“ enthält. An dieser Tonaufnahme stehen der Universal Music GmbH, zumindest behaupten die Rechtsanwälte Rasch dies, die ausschließlichen Rechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Zudem soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 745,40, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da eine solche Sie ein Leben lang begleiten wird und die Gefahr von Vertragsstrafen im hohen vierstelligen Bereich birgt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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