Abmahnung des Herrn Marcel Frank durch Rechtsanwalt Sandhage wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund des Vorenthaltens von Informationen hinsichtlich des Widerrufsrechts

01. April 2016
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Rechtsanwalt Sandhage mahnt im Namen des Herrn Marcel Frank einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen seines Auftritts auf eBay wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung des Herrn Marcel Frank im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wirft Rechtsanwalt Sandhage unserem Mandanten vor, den Verbraucher im Rahmen seiner Angebote auf der Internetauktionsplattform eBay weder über das ihm zustehende Widerrufsrecht noch über das Widerrufsformular zu belehren. Durch das angebliche Vorenthalten dieser Informationen über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht soll unser Mandant gegen § 51 UWG und § 4 Nr. 1 UWG verstoßen.

Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Marcel Frank abzugeben, wobei Rechtsanwalt Sandhage dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Marcel Frank

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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