Abmahnung der Koch Media GmbH durch die .rka Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island“

22. März 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Koch Media GmbH vor. In dieser machen die .rka Rechtsanwälte eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island“ durch unseren Mandanten geltend.

Die Abmahnung der Koch Media GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führen die .rka Rechtsanwälte aus, dass unser Mandant das gegenständliche Spiel im Rahmen einer Tauschbörse widerrechtlich anderen Filesharing-Teilnehmern zum Download angeboten hätte. Hierdurch würden die Urheberrechte der Koch Media GmbH an der Software verletzt. In der Abmahnung wird er dazu aufgefordert, die widerrechtliche Verbreitung des Computerspiels sofort zu unterlassen sowie eine strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Auf die Abmahnung – welche bereits Ende Dezember 2012 ausgesprochen wurde – hätte unser Mandant jedoch nicht reagiert. Daraufhin habe man jetzt – nach mittlerweile fast 3 Jahren – einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragt; wohl aufgrund drohender Verjährung. Die geltend gemachte Forderung setzt sich bei einem Streitwert von 20.000,00 € aus 859,80 € Rechtsanwaltsgebühren sowie 640,20 € Schadensersatz, mithin 1.500,00 €, zusammen.

Auf den Widerspruch durch unseren Mandanten gegen den Mahnbescheid hin, wird ihm jetzt die Reduzierung auf einen Gesamtbetrag von 1.100,00 € angeboten. Nach Zahlung dieses Betrages wäre die Angelegenheit insgesamt abgeschlossen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Koch Media GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. jörg theel, 29. Mai 2016

    wir haben ebenso eine abmahnung der firma koch media erhalten und uns dagegen gewehrt das gericht hat nun in der 2. instanz zu unseren gunsten entschieden und eine weitere instanz nicht zuzulassen.somit ist für uns das ein sieg gegen die abmahnung. unter folgenden aktenzeichen ist das urteil zu finden.
    landgericht kassel
    10. zivilkammer
    aktenzeichen
    10S215/15
    410C2230/14

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