Abmahnung der Pink Floyd (1987) Ltd. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen unerlaubter Verbreitung des Tonträgers „Pink Floyd – wish you were here – live“

22. März 2016
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Die Rechtsanwälte Sasse & Partner machen im Namen der Pink Floyd (1987) Ltd. Rechte wegen unerlaubter Verbreitung des Tonträgers „Pink Floyd – wish you were here – live“ geltend.

Die Abmahnung der Pink Floyd (1987) Ltd. im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte werfen unserem Mandanten in dem Schreiben vor, im Rahmen der Internetplattform „eBay“ den LP-Tonträger „Pink Floyd – wish you were here – live“ mit Tonaufnahmen der Musikgruppe „Pink Floyd“ widerrechtlich angeboten zu haben, obwohl dieser in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht wurde. Insbesondere sei der Tonträger weder durch die Pink Floyd (1987) Ltd., noch durch einen anderen Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden. Mit dem vermeintlichen Anbieten des in Frage stehenden Werkes werde das Verbreitungsrecht der Pink Floyd (1987) Ltd. verletzt, denn sie sei – so wird zumindest behauptet – Inhaberin der Rechte an allen Darbietungen und Aufnahmen der Musikgruppe „Pink Floyd“ ab 1987.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei ein geeigneter Entwurf dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird unser Mandant dazu aufgefordert, die angeblich in seinem Besitz befindlichen, in Rede stehenden Tonträger sowie etwaige Vervielfältigungsstücke an die Pink Floyd (1987) Ltd. herauszugeben. Zudem soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 100.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 905,20 bezahlen, welchen die RAe Sasse & Partner aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.200.- berechnen. Insgesamt wird von unserem Mandanten daher ein Betrag in Höhe von EUR 1.005,20 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Pink Floyd (1987) Ltd.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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