Abmahnung des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

07. April 2016
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Uns liegt erneut eine Abmahnung des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines eBay-Auftritts mehrere Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Auftritts auf der Internetauktionsplattform eBay eine veraltete und damit fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie eine unzulässige AGB-Klausel zu verwenden. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, Waren anzubieten, ohne dem Verbraucher die Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts gem. Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB und einen leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung zu stellen. Die Angebote unseres Mandanten würden auch keine Pflichtinformation gem. Art. 246c Nr. 2 EGBGB darüber enthalten, ob und wie der Vertragstext nach Vertragsschluss durch den Unternehmer gespeichert wird.

Verbraucherfeindliche Vertragsbedingungen sowie falsche Verbraucherinformationen könnten laut IDO dazu führen, dass der Verbraucher in die Irre geführt werde oder seine Rechte nicht ausübe. Daraus resultiere ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Mitbewerbern.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 232,05.- geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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