Abmahnung des FC Augsburg 1907 durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky wegen Verstößen beim Verkauf von FCA-Tickets
Die Abmahnung des FC Augsburg 1907 im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer eBay-Auktion Tickets des FC Augsburg unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen angeboten habe. Die Tickets habe unser Mandant angeblich mit einem Preiszuschlag von über 10 % veräußert. Dadurch seien die Rechte des FC Augsburg verletzt worden.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von EUR 2.500.-, erstatten. Unserem Mandanten wird insoweit aber angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von EUR 250.- zu erledigen. Darüber hinaus wird Herausgabe des eingenommenen Mehrerlöses in Höhe von EUR 48.- gefordert. Insgesamt werden somit Kosten in Höhe von EUR 298.- gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des FC Augsburg 1907
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.