Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Black Mass“ und an der TV-Folge „The Vampire Diaries – Best Served Cold, TV-Folge (lang)“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen der Internettauschbörse bittorent das Filmwerk „Black Mass“ sowie die TV-Folge „The Vampire Diaries – Best Served Cold, TV-Folge (lang)“ anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur – so wird zumindest angegeben – die Warner Bros. Entertainment GmbH berechtigt. Diese sei auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs- Auskunfts-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagtem Werk geltend zu machen.
Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer haben dem Abmahnschreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt. Zudem soll unser Mandant einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 1.150,- sowie Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 281,30, die die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 2.150,- berechnen, bezahlen. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 1.431,30 zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.