Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Grand Budapest Hotel“ und an zwei TV-Folgen der Serie „Modern Family“

08. April 2015
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Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen gegen einen unseren Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Rechte wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Grand Budapest Hotel“ sowie an den TV-Folgen „Modern Family – Closet? You“ll Love It!“ und „Modern Family – The Day We Almost Died“ geltend.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent das Filmwerk „Grand Budapest Hotel“ sowie die TV-Folgen „Modern Family – Closet? You“ll Love It!“ und „Modern Family – The Day We Almost Died“ weltweit widerrechtlich zum Herunterladen angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Im Falle von Rechtsverletzungen im Internet an besagten Werken sei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – so wird zumindest angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen.

Als Folge der vorgeworfenen Bereitstellung der angeführten Werke zum Herunterladen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem wird die Bezahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 1.200,- sowie die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 281,30. Insgesamt habe unser Mandant damit einen Betrag in Höhe von EUR 1.481,30 zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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