Abmahnung der G&G Media Foto-Film GmbH durch den Rechtsanwalt Rainer Munderloh wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Versaute Teenies – Gierige Junglöcher geben Vollgas“

03. April 2015
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Der Rechtsanwalt Rainer Munderloh macht gegen einen unserer Mandanten im Namen der G&G Media Foto-Film GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Versaute Teenies – Gierige Junglöcher geben Vollgas“ geltend.

Die Abmahnung der G&G Media Foto-Film GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Filmwerk mit dem Titel „Versaute Teenies – Gierige Junglöcher geben Vollgas“ widerrechtlich heruntergeladen hätte und damit gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Nutzern den Download ermöglicht hätte. Hierzu sei allerdings nur die G&G Media Foto-Film GmbH berechtigt, denn sie sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Filmwerk.  Durch die angeblichen Handlungen unseres Mandanten sei außerdem der Straftatbestand des § 106 UrhG in Form der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie der Straftatbestand des §184d StGB durch Zugänglichmachung von Pornografie an Personen unter 18 Jahren verwirklicht.

Für die vermeintlichen Verstöße soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er einen Betrag in Höhe von EUR 1.653,30 bezahlen. Dieser Betrag soll sich aus einer Lizenzgebühr i.H.v. 600,00 €, Ermittlungskosten i.H.v. 234,00 €, Verfahrenskosten gerichtlicher Auskunftsbeschluss (anteilig) 25,00 €, Rechtsanwaltskosten Auskunftsbeschluss (anteilig) 35,00 €,  Kosten Providerauskunft 3,50 €, Rechtsanwaltskosten Unterlassungsverpflichtung 755,80 €. Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 780.-unterbreitet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der G&G Media Foto-Film GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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