Abmahnung der Fa. Unikauf durch Rechtsanwalt Wolfgang Weiß wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Produktbild

02. April 2015
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Rechtsanwalt Wolfgang Weiß macht gegen einen unserer Mandanten im Namen der FA. Unikauf Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem Produktbild geltend.

Die Abmahnung der Fa. Unikauf im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Wolfgang Weiß näher aus, dass unser Mandant im Rahmen eines eBay-Angebots ein  Produktbild veröffentlicht haben soll, die Herr Joachim Lorenz, Inhaber der Fa. Unikauf, selbst angefertigt hat. Unserem Mandanten sollen von Seiten der Fa. Unikauf jedoch keine Nutzungsrechte eingeräumt worden sein.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, das beanstandete Bild zu löschen sowie eine Veröffentlichung künftig zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Darüber hinaus wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 450,- sowie die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 745,40 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Fa. Unikauf

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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