Abmahnung des Herrn Stefan Braun durch Binz Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes auf Amazon
Die Abmahnung des Herrn Stefan Braun im Einzelnen:
Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in ihrer Abmahnung näher aus, dass Herr Stefan Braun im Wettbewerb mit unserem Mandanten stünde, da beide gleichartige Waren vertreiben und denselben Kundenkreis ansprechen würden. Unser Mandant halte im Rahmen seiner Angebote auf Amazon jedoch keine nach dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (…)“ erforderliche Widerrufsbelehrung vor. Hierdurch erschwere er seinen Kunden in unzulässiger Weise die Kenntniserlangung notwendiger Informationen und bestehender Rechte.
Durch sein Verhalten habe unser Mandant einen Wettbewerbsvorteil erlangt, der als unlauterer Rechtsverstoß zu bewerten sei. Infolgedessen soll er es unverzüglich unterlassen, Waren auf Amazon anzubieten, ohne seine Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu informieren. Hierzu soll er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Zudem soll er die Kosten der Inanspruchnahme der Binz Rechtsanwälte aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 € und einer 1,3 Gebühr erstatten, mithin 745,50 € netto.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Stefan Braun
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.