Abmahnung des Herrn Torsten Wolf durch die Rechtsanwälte Andrae & Simmer wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund irreführender Werbung auf Google-Shopping

06. Februar 2017
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Torsten Wolf, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Andrae & Simmer, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich auf Google-Shopping wettbewerbswidrig verhalten zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Torsten Wolf im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf Google Shopping Artikel mit Versandkosten in einer bestimmten Höhe anzubieten und hervorzuheben, obwohl diese Angabe angeblich nicht auf das entsprechende Produkt im Online-Shop unseres Mandanten zutreffen soll. Konkret erwähnt die Gegenseite in dem Abmahnschreiben ein Angebot, das auf Google Shopping mit zzgl. Versandkosten i.H.v. EUR 5,- gelistet sei. Im Online-Shop unseres Mandanten sollen diese jedoch EUR 29,90 betragen. Dieses Vorgehen unseres Mandanten sei irreführend und damit wettbewerbswidrig nach § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2 UWG bzw. nach §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2, VI PAngV.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Abmahnschreiben ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt war. Zudem soll er die vermeintlichen Verstöße beseitigen und Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 745,40 bezahlen, die die Rechtsanwälte Andrae & Simmer aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 10.000,- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Torsten Wolf

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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