Abmahnung der Thoralf Klabunde Immobilien durch den Rechtsanwalt Roger Näbig wegen Wettbewerbsverstoß

06. Februar 2017
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Uns liegt eine Abmahnung von Thoralf Klabunde Immobilien, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Roger Näbig, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf der von ihm betriebenen Homepage fehle ein rechtlich erforderlicher Link, wodurch er einen Wettbewerbsverstoß begehe.

Die Abmahnung der Thoralf Klabunde Immobilien im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf der von ihm betriebenen Homepage würde der erforderliche Link zu der eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung an einer leicht zugänglichen Stelle fehlen, obwohl er ein in der EU niedergelassener Unternehmer sei, der als Immobilienmakler auch sog. Online-Dienstleistungen zur Vermittlung von Immobilien anbietet. Aus Verbraucherschutzgründen sei unser Mandant verpflichtet, diesen Link anzugeben. Es soll eine Pflichtverletzung nach Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten begangen worden sein. Das Fehlen dieser Informationen würde einen Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 3a UWG darstellen und einen Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG begründen.

Unser Mandant soll es daher als Online-Dienstleister unterlassen, dem Verbraucher auf der Homepage keinen leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung zu stellen. Zudem wird er dazu aufgefordert, die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Roger Näbig in Höhe von € 745,40 zu erstatten. Es soll weiter eine Unterlassungserklärung von unserem Mandanten unterzeichnet werden. Dem Abmahnschreiben wurde bereits ein entsprechender Entwurf beigefügt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Thoralf Klabunde Immobilien

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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