Abmahnung der PLUS Tradecon GmbH durch die Kanzlei Wüstenberg wegen Wettbewerbsverstößen

10. Juli 2015
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Die Kanzlei Wüstenberg macht gegen einen unserer Mandanten im Namen der PLUS Tradecon GmbH Rechte wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße geltend.

Abmahnung der PLUS Tradecon GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Wüstenberg  vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops IT-Produkte, Computer und TV-Produkte zu vertreiben und weder das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett, noch das elektronische Produktdatenblatt in der Nähe des Produktpreises zur Einsicht bereit zu stellen. Zudem sollen die Energieverbrauchsangaben gemäß der seit 2015 geltenden Rechtslage fehlen. Somit habe unser Mandant wettbewerbsrechtliche Verstöße im Sinne des § 5a Abs. 2, Abs. 4 UWG begangen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Darüber hinaus soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.242,84 bezahlen, die die Kanzlei Wüstenberg aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 24.000.- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PLUS Tradecon GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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