Abmahnung der TREDY-fashion GmbH durch Rechtsanwälte Willers Müller-Römer Kunze & Partner wegen Verstößen gegen Marken- und Wettbewerbsrecht
Die Abmahnung der TREDY-fashion GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird näher ausgeführt, dass unser Mandant durch die Verwendung einer Internetadresse, sowie durch Abbildungen auf der Internetseite selbst, den Werbeslogan der TREDY-fashion GmbH in unlauterer Weise nachgeahmt und ausgenutzt habe. Aufgrund dessen läge ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 9 UWG und gegen § 5 MarkenG vor
Unser Mandant wird auf Grund dessen dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Weiter soll er Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.764,40, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 50.000,-, bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der TREDY-fashion GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.