Abmahnung der Parfümerie Akzente GmbH und des Herrn Valentin Rohn durch die Kanzlei Dr. Bahr wegen Urheberrechtsverletzung an Bildwerken

22. Mai 2015
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Die Kanzlei Dr. Bahr macht gegen einen unserer Mandanten im Namen der Parfümerie Akzente GmbH und des Herrn Valentin Rohn Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Bildwerken geltend.

Die Abmahnung der Parfümerie Akzente GmbH und des Herrn Valentin Rohn im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die Kanzlei Dr. Bahr näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seiner Internetpräsenzen Produktbilder veröffentlicht haben soll, an denen der Urheber Valentin Rohn der Parfümerie Akzente GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt haben soll. Unserem Mandanten sollen von Seiten der Parfümerie Akzente GmbH jedoch keine Nutzungsrechte eingeräumt worden sein. Nicht nur durch die Veröffentlichung soll unser Mandant Urheberrechte verletzt haben, sondern auch, indem er den angeblichen Urheber selbst – Herrn Valentin Rohn – nicht namentlich genannt habe.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, die beanstandeten Bilder zu löschen sowie eine Veröffentlichung künftig zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Darüber hinaus wird Auskunft über Art, Umfang und Dauer der Nutzung der Bilder sowie Bezahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 865,- gefordert, welche die Kanzlei Dr. Bahr aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 15.500.- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Parfümerie Akzente GmbH und des Herrn Valentin Rohn

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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