Abmahnung der BayWorld e.K., Inhaber Martin Sahm, durch die RAe Dr. Lippmann, Ritter & Coll. wegen Wettbewerbsverstößen auf der Internetplattform eBay
Die Abmahnung der BayWorld e.K. im Einzelnen
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass unser Mandant unter anderem seine Pflicht, den Verbraucher über das Muster-Widerrufsformular und das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts zu informieren, verletzt haben soll. Des Weiteren habe unser Mandant es widerrechtlich unterlassen, Angaben darüber zu machen, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob dieser dem Verbraucher zugänglich ist. Daneben fehle angeblich eine Belehrung des Verbrauchers darüber, wie dieser im Rahmen einer Bestellung Fehler bei der Eingabe erkennen und berichtigen kann. Auch Informationen über die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, sollen fehlen.
Hinsichtlich dieser vermeintlichen Verstöße soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Eine vorgefertigte Erklärung ist dem Schreiben beigefügt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der BayWorld e.K.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.