Abmahnung der easyApotheke Hildesheim, Inh. Harald Steinert durch die Scharffetter & Blatt Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes
Die Abmahnung der easyApotheke Hildesheim im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Scharffetter & Blatt Rechtsanwälte vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops Lebensmittel zu vertreiben ohne deren Zutaten vor Abschluss des Bestellvorgangs anzugeben seien bzw. zur Einsicht bereit zu stellen.
In diesem angeblichen Vorenthalten von Informationen sehen die gegnerischen Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Lebensmittelinformationsverordnung (Art. 9 Abs. 1, b, Art. 14, Art. 18, Art. 21 der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.10.2011) und damit gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs gem. § 3 UWG.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Darüber hinaus soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 571,44 bezahlen, die die Scharffetter & Blatt Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000.- berechnen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der easyApotheke Hildesheim
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.