Abmahnung der ARI Media Promotion durch Rechtsanwälte Faustmann & Mielke wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück „Wenn Im Dorf Die Bratkartoffeln Bluehn“ von Markus Becker
Die Abmahnung der ARI Media Promotion im Einzelnen
In der Abmahnung führen die gegnerischen Rechtsanwälte aus, dass die ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem Musikstück Herrn Markus Becker zustünden. Unser Mandant soll ohne Einwilligung von Herrn Becker dieses Musikstück in einer Tauschbörse heruntergeladen sowie gleichzeitig anderen Filesharingnutzern zum Download bereitgestellt haben.
Die Rechtsanwälte Faustmann & Mielke fordern unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Zudem soll unser Mandant die durch die Rechtsverfolgung der Verstöße entstandenen Kosten tragen. Vergleichsweise wird ihm jedoch eine Pauschalzahlung in Höhe von 550 € zur Erledigung der Angelegenheit angeboten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der ARI Media Promotion
Bei jeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.