Abmahnung der Techland Sp. Z o. o. durch .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Call of Juarez – Bound in Blood“

19. März 2013
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Die Techland Sp. Z o. o. mahnt durch .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel ab.

Die Abmahnung der Techland Sp. Z o. o. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Computerspiel „Call of Juarez – Bound in Blood“ heruntergeladen und in einer Internettauschbörse widerrechtlich zum Herunterladen angeboten zu haben. Im Abmahnschreiben wird angegeben, dass die Techland Sp. Z o. o. als Produzentin auch Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte sei.

In Folge dessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 482,- zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Techland Sp. Z o. o.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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