Abmahnung der Firma Ninok Ltd. durch die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay
Abmahnung der Firma Ninok Ltd. im Einzelnen
Dem Schreiben der Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen zufolge soll unser Mandant im Rahmen der Auktionsplattform eBay als privater Verkäufer aufgetreten sein, obwohl er vielmehr als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei. Weiter wird unserer Mandantschaft das Fehlen einer Widerrufsbelehrung, eines Impressums sowie weiterer angeblich erforderlicher Angaben vorgeworfen.
Infolgedessen soll unser Mandant eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und insgesamt 807,80 € an Rechtverfolgungskosten erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Ninok Ltd.
Bei jeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.