Abmahnung des Herrn Rainer Franke durch die Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner wegen einer Verletzung der Marke „Klopfen sie sich frei“

28. März 2013
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Unser Mandant hat eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Lichtenstein, Körner & Partner im Namen des Herrn Rainer Franke wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Markenrecht erhalten.

Die Abmahnung des Herrn Rainer Franke im Einzelnen

In der durch die Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner ausgesprochenen Abmahnung wird aufgeführt, dass Herr Rainer Franke die Marke „Klopfen sie sich frei“ in der Kategorie Ausbildung, insbesondere Aus- und Fortbildungsberatung eingetragen hat. Diese Marke würde unser Mandant zur Kennzeichnung für Dienstleistungen ohne Einwillignung des Markeninhabers verwenden.

Gefordert wird die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung insbesondere über den Zeitraum, sämtliche Medien, bei Internetmedien über die Zahl der Zugriffe, sämtliche Geschäfte mit Dienstleistungen, die unter Verwendung der Marke beworben wurde unter Ausweis des erzielten Gewinns zur Bezifferung von Schadensersatzansprüchen.
Außerdem soll unser Mandant die entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Rainer Franke

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben – andernfalls droht ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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