Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wegen des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

02. April 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg vor, in der unserer Mandantschaft ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorgeworfen wird.

Die Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg  im Einzelnen

In dem Schreiben der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts unzulässig mit einer verbotenen Rechtsdienstleistung zu werben.

Weiter wird unser Mandant in dem Schreiben aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie 160,00 € für enstandene Aufwendungen zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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