Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wegen des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
Die Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg im Einzelnen
In dem Schreiben der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts unzulässig mit einer verbotenen Rechtsdienstleistung zu werben.
Weiter wird unser Mandant in dem Schreiben aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie 160,00 € für enstandene Aufwendungen zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.