Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk

03. April 2013
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Abermals liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consultig Ltd. vor. Unser Mandant soll das Urheberrecht an einem Filmwerk verletzt haben.

Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in der Internet-Tauschbörse BitTorrent ein Filmwerk vervielfältigt und zum Download angeboten zu haben. Damit habe er angeblich das Urheberrecht der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consultig Ltd. verletzt.

Infolgedessen wird er dazu aufgefordert, eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Hinzukommend soll er für entstandene Rechtsverfolgungsgebühren sowie etwaigen Schadensersatz einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 900,- leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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