Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island“

03. April 2013
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Koch Media GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel vor.

Abmahnung der Koch Media GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Computerspiel „Dead Island“ heruntergeladen und in einer Internettauschbörse widerrechtlich zum Herunterladen angeboten zu haben. Im Abmahnschreiben wird angegeben, dass die Koch Media GmbH als Produzentin auch Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte sei.

In Folge dessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 1.500,- zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Koch Media GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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