Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG durch Kanzlei Dr. Bahr wegen Wettbewerbsverstößen
Die Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG im Einzelnen
Die Kanzlei Dr. Bahr führt in der Abmahnung aus, dass unser Mandant im Rahmen seiner eBay-Angebote angeblich in gesetzeswidriger Art und Weise mit Testergebnissen werben würde und verschiedene Klauseln in seinen AGB irreführend seien. Auch seine Bewerbung als „Markenhändler“ sei unzulässig. Zudem seien verschiedene Verstöße in seinem Internetauftritt zu erkennen: Unser Mandant würde einerseits anfallende Versandkosten nicht korrekt angeben. Weiter lägen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) vor. Außerdem komme er seinen Informationspflichten nach Art. 246 § 1 und § 3 EGBGB nicht nach.
Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten zur Unterlassung der angeführten Verstöße auf. Er soll zudem eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und der Quante-Design GmbH & Co. KG die entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 20.000 € zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. In diesem Fall gibt es zudem noch ein paar Besonderheiten zu beachten, die wir Ihnen im Rahmen einer günstigen bundesweiten Erstberatung gerne ausführlich erläutern.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.