Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay
Die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen
In der Abmahnung wird näher aufgeführt, dass der IDO Interessenverband e.V. dazu befähigt ist, auch im eigenen Namen Abmahnungen auszusprechen. Gerügt wird vorliegend eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie die fehlende Angabe für Versandkosten ins Ausland, wodurch unserem Mandanten unzulässige Vorteile entstünden und somit Wettbewerbsverstöße gegeben seien.
Einerseits wird von unserem Mandanten die sofortige Unterlassung der Verstöße und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem soll unser Mandant die durch die Rechtsverfolgung der Verstöße entstanden Kosten im Rahmen einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 € erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V.
Bei jeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.