Abmahnung der Astragon Software GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Titel „Landwirtschaftssimulator 2013“

02. Juli 2014
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Die Nimrod Rechtsanwälte mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Astragon Software GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Titel „Landwirtschaftssimulator 2013“.

Die Abmahnung der Astragon Software GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse den Titel „Landwirtschaftssimulator 2013“ heruntergeladen und gleichzeitig weltweit zum Download angeboten zu haben. Dies sei ohne Zustimmung der Astragon Software GmbH, die – so wird angegeben – die Inhaberin der ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte sei, und damit widerrechtlich geschehen. Betrachtet man die angeblich heruntergeladene Datei genauer, so erkennt man, dass es sich dabei um die englische Version „Farming Simulator 2013 Titanium Edition“ handelt. Ob der Astragon Software GmbH auch an dieser entsprechende Rechte zustehen, bleibt indes offen.

Infolgedessen soll unser Mandant einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 850,- bezahlen. Andernfalls könne unter Umständen Schadensersatz in Höhe von EUR 5.000,- und Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.336,90, insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 6.336,90 gelten gemacht werden.

Die Berechtigung der Höhe dieser Beträge erscheint dabei mehr als zweifelhaft.

Weiter wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, für welche Nimrod Rechtsanwälte einen Entwurf beifügen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Astragon Software GmbH

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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