Abmahnung der Stockfood GmbH durch Denecke Priess und Partner Rechtsanwälte wegen angeblicher unberechtigter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos

30. Juni 2014
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Zum wiederholten Male liegt uns eine Abmahnung der Stockfood GmbH vor. Unser Mandant soll auf seiner Website ein Foto verwendet haben, obwohl ihm für diese Nutzung keine Lizenz erteilt wurde.

Die Abmahnung der Stockfood GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner Internetseite widerrechtlich Bildmaterial verwendet zu haben, an dem die Stockfood GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte inne haben soll. Durch die unlizenzierte Nutzung finde eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung statt.

Die Gegenseite macht deswegen unserem Mandanten gegenüber Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Konkret wird die Löschung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr i.H.v. EUR 1.449,25 gefordert. Weiter soll unser Mandant Dokumentationskosten, welche sich auf EUR 85,- belaufen, und  Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 612,80 zahlen. Durch Zahlung des Betrages von insgesamt EUR 2.147,05 und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit für unseren Mandanten abschließend erledigt werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Stockfood GmbH

Unser Tipp, wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten: Lassen Sie jedes Schreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen – regelmäßig stehen große Summen auf dem Spiel. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer spezifischen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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