Abmahnung der Studiocanal GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk

23. Juni 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Studiocanal GmbH vor, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird, das Urheberrecht an dem Filmwerk „Non Stop“ verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Studiocanal GmbH im Einzelnen:

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf der Internet-Tauschbörse BitTorrent das Filmwerk „Non Stop“ unerlaubt vervielfältigt und zum Download angeboten zu haben. Damit habe er angeblich das Urheberrecht der Studiocanal GmbH  verletzt.

Infolgedessen soll unser Mandant nun einen Betrag in Höhe von EUR 815,- leisten. Hinzukommend soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben angehängt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Studiocanal GmbH

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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